Allgemeine Geschäftsbedingungen
WM2010Fans, BeonMedia GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen WM2010Fans, einem Projekt der BeonMedia GmbH & Partnern (beonmedia) und dem Kunden in Zusammenhang mit von beonmedia betriebenen personalisierten Netzwerken und ergänzen die ebenfalls geltende Hausordnung von WM2010Fans. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von beonmedia anerkannt wurden.
2. Angebote von beonmedia sind stets freibleibend.
3. Die Leistungsinhalte der Mitgliedschaften sind den jeweils aktuellen Beschreibungen von beonmedia zu entnehmen. Diese regeln abschließend den Inhalt der jeweiligen Gegenleistung von beonmedia.
3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen bzw. bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen.
4. beonmedia steht es frei, Subunternehmer zur Erfüllung seiner Leistungspflichten einzusetzen.
5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass beonmedia Erklärungen auch auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail) wirksam an ihn richten kann.
§ 2 Rechtliche Stellung von beonmedia, Haftung
1. beonmedia ist an Geschäftsanbahnungen und Geschäftsabschlüssen sowie irgendwelcher Absprachen zwischen Nutzern in keiner Weise beteiligt und ist damit weder Vertreter noch Vertragspartner. beonmedia bietet lediglich eine Kommunikationsplattform und stellt nur die technische Vorrichtung bereit, die generell eine Kontaktaufnahme ermöglicht.
2. beonmedia haftet dem Kunden gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unter Ausschluss der Haftung für untypische Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird in jedem Fall auf das doppelte einer Jahresmitgliedsgebühr begrenzt.
Unberührt bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen.
§
3 Ankauf/Verkauf durch Mitglieder
Soweit über das Portal von
beonmedia
An- und Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen möglich ist, wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
beonmedia
in keiner Weise vertraglich in die entsprechenden Rechtsgeschäfte eingebunden
ist.
Der jeweilige Verkäufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für den Fall einer Zurechnung einer Unternehmereigenschaft im Rahmen des Verkaufs eine Vielzahl von zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere über den Fernabsatz (§312b ff) zu beachten hat, sofern der Käufer Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist. beonmedia betreibt keinerlei Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz. Wir bitten Mitglieder, sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Falls irgendeine Leistung der beonmedia in Zusammenhang mit ihren Webangeboten kostenpflichtig ist oder wird, so wird auf den betreffenden Seiten darüber informiert und man kann sich bewusst dafür oder dagegen entscheiden. Das Basisangebot ist stets kostenfrei.
2. Eventuell zu zahlende Entgelte werden jeweils im Voraus für ein Jahr, bei kürzerer Vertragslaufzeit im Voraus für den Vertragszeitraum erhoben und sind sofort fällig. Eine Teilrückvergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, etwa außerordentlicher Kündigung, ist nicht möglich. Bei den Apps für Smartphones gelten die Preise und Bedingungen des jeweiligen AppStores.
3. Sollte beonmedia seine Preise erhöhen, bleiben bereits bezahlte Abrechnungszeiträume davon unberührt.
4. Zahlungen des Kunden sind sofort fällig. Verzug tritt nach Ablauf von 14 Tagen ein. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Bundesbank erhoben. Die Geltendmachung weiterer Schäden wird dadurch nicht ausgeschlossen.
5. Kosten, die beonmedia etwa durch Rücklastschriften entstehen, kann beonmedia dem Kunden zzgl. einer Bearbeitungspauschale von € 10,00 in Rechnung stellen.
6. Bei Zahlungsverzug von über 14 Tagen hat beonmedia das Recht, bestehende Datenbankeinträge bis zum Ausgleich aller Forderungen zu blockieren und die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.
7. Der Kunde ist nur berechtigt, mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
§ 5 Kündigung der Mitgliedschaft
1. Beide Parteien sind unbeschadet des Rechts zur außerordentlichen Kündigung (vgl.: insb. unsere Hausordnung) berechtigt, die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen. beonmedia kündigt regelmäßig per E-Mail. Darüber hinaus hat jeder Kunde die Möglichkeit, sein Profil jederzeit zu löschen.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht beonmedia insbesondere zu, wenn
- das Mitglied gegen Verhaltenspflichten aus der Hausordnung verstoßen hat
- beonmedia aus technischen oder vertraglichen Gründen mit Dritten nicht mehr in der Lage ist, seine Kommunikationsplattform oder Teile davon anzubieten
- im Falle von § 4 Nr.5 dieser Bestimmungen
3. Nach Beendigung des Vertrages wird das Profil des Kunden von beonmedia gelöscht. Die Beiträge in etwaigen Foren bleiben auch nach der Kündigung zusammen mit dem Namen/Nickname sichtbar.
4. Im Falle einer Premium-Mitgliedschaft kann die Leistung nach Ablauf der bezahlten Zeitspanne auf die kostenlose Basismitgliedschaft zurückgesetzt werden oder auch das Profil gelöscht werden. Bei der Löschung des Profils verfallen aber auch alle Ansprüche gegenüber beonmedia. Eine Rückerstattung von gezahlten Beiträgen ist nicht möglich.
§ 6 Daten und Verantwortung
1. Ein Datenbankeintrag in der beonmedia-Datenbank kann aus Text-, Grafik-, Ton- und Videodokumenten bestehen.
2. Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller zur Veröffentlichung in der beonmedia-Datenbank beigebrachten Daten trägt das Mitglied die alleinige rechtliche Verantwortung. Auf die Einhaltung von urheberrechtlichen Schutzrechten wird ausdrücklich hingewiesen. Näheres regelt die Hausordnung von beonmedia.
3. Der Kunde verpflichtet sich, beonmedia von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf sein bzw. ein von ihm zu vertretendes Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.
4. beonmedia haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aus Missbrauch oder fehlerhaftem Gebrauch der in der beonmedia-Datenbank gespeicherten Angebote erwachsen.
§ 7 Technische Störungen
1. Aufgrund von technisch erforderlichen Wartungsarbeiten kann es zu Ausfallzeiten des Datenbankservers der beonmedia-Datenbank kommen. Eine Ausfallzeit von bis zu 5% der jährlichen Betriebsdauer begründet keinen Minderungsanspruch des Kunden.
2. Im Falle höherer Gewalt oder bei Auftreten von Störungen, die nachweisbar nicht im Einfluss- bzw. Verantwortungsbereich von beonmedia liegen, (z.B. bei Störungen der Telekom oder des Netzbetreibers) ist beonmedia von der Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen sowie auf Leistung von Schadensersatz entbunden.
3. Der Kunde ist verpflichtet, beonmedia unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen.
§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung
1. Die vertragliche Dienstleistung von beonmedia bedingt auch den Umgang mit verschiedenen Daten des Kunden, insbesondere auch persönlichen Daten (Bestandsdaten) sowie Nutzungs- und Abrechnungsdaten (Verbindungsdaten). beonmedia weist ausdrücklich darauf hin, dass im Internet als offenem Datennetz ein absoluter Datenschutz gegen unbefugten Zugang durch Dritte nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. So obliegt es dem Kunden, auch selbst für die Sicherheit des ihm vergebenen Passwortes und der von ihm ins Internet übermittelten Daten Sorge zu tragen.
2. Gleichwohl ist beonmedia nach besten Kräften bemüht, von Gesetzes wegen vertrauliche und/oder vom Kunden ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Daten vor einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Dies gilt nicht für Daten, die ohnehin allgemein zugänglich sind; ebenso, wenn international anerkannte technische Normen dies erfordern sowie, wenn beonmedia gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, diese Daten zu offenbaren. So ist beonmedia im Rahmen von Domain-Registrierungen gegenüber den Internet-Service-Providern verpflichtet, in die Veröffentlichung von Daten in dem von den Richtlinien der Vergabestelle vorgesehenen Umfang einzuwilligen.
3. Im übrigen ist der Kunde - soweit er nicht ausdrücklich widerspricht - damit einverstanden, dass beonmedia Bestands- und Verbindungsdaten während der Dauer des Vertragsverhältnisses speichert, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, beispielsweise zu Abrechnungszwecken, erforderlich ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von beonmedia auf Dritte übertragen und nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber beonmedia aufrechnen.
2. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt der Geschäftssitz von beonmedia als vereinbarter Gerichtsstand.
3. Sofern
nichts anderes vereinbart ist, gilt der Geschäftssitz von
beonmedia
als Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss von UN-Kaufrecht, sofern nicht übergeordnetes Recht vorrangig ist.
4. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des
Schriftformerfordernisses.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung bzw. des Vertrags unwirksam sein oder werden, oder enthält der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Regelung.
Hausordnung
für die Nutzung der Inhalte von WM2010Fans, einem Projekt der BeonMedia GmbH & Partnern (beonmedia).
Ergänzend zu unseren AGB regelt unsere Hausordnung den Umgang der Teilnehmer untereinander und das Eingreifen von beonmedia in den Fällen, in denen ein Verstoß oder die Gefahr eines Verstoßes gegen diese Hausordnung gemeldet oder festgestellt wird. Wir sind auf die Mitarbeit der Nutzer angewiesen, um sicherzustellen, dass alle Profile der Hausordnung entsprechen und prüfen daher jede eingegangene Meldung (contact@WM2010Fans.net). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auf jede Meldung antworten können.
Diese Hausordnung kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die jeweils gültige Version lässt sich auf dieser Internet-Seite abrufen und ist mit Einstellen auf der Seite verbindlich. Eine individuelle Benachrichtigung der Nutzer findet nicht statt.
1.
Entscheidungsvorbehalt von
beonmedia
beonmedia behält sich die alleinige Entscheidung nach freiem Ermessen darüber vor, ob und wie beonmedia auf Verstöße gegen diese Hausordnung reagiert, zudem liegt auch die Bewertung des Vorliegens eines Verstoßes im eigenen Ermessen. Ansprüche von Nutzern des Portals auf die Durchführung bestimmter Maßnahmen bestehen nicht.
Der Ausschluss von Nutzern bei von beonmedia angenommenen Verstößen gegen diese Hausordnung bedarf keiner Begründung und steht ebenfalls ausschließlich im freien Ermessen von beonmedia.
beonmedia benötigt diese Regelung, um in Extremfällen handlungsfähig zu bleiben, hofft aber, davon keinen Gebrauch machen zu müssen.
2. Bildinhalte
Von Nutzern veröffentlichte Bilder&Fotos dürfen nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Insbesondere Bilder mit pornografischem, ausländerfeindlichem, Gewalt verherrlichendem oder aus Sicht von beonmedia für dieses Portal unangemessenem Inhalt werden gelöscht.
Wir weisen zudem darauf hin, dass Bildinhalte urheberrechtlich geschützt sein können und die Veröffentlichung von Bildern insb. gegen das UrhG verstoßen kann. Wenn ein Nutzer ein Bild veröffentlicht, für das er nicht die Rechte hat, kann er ggf. zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
3. Textinhalte
Beiträge, Nicknamen oder Profiltexte dürfen ebenfalls keine pornografischen, diskriminierenden oder Gewalt verherrlichenden Passagen enthalten.
Auch für Texte gilt das Urheberrecht. Wenn der Autor nicht einer dritten Person ein Nutzungsrecht eingeräumt hat, darf diese Person ggf. seinen Text nicht weiter verbreiten. Geschieht dies dennoch, kann der Täter im Einzelfall zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Private Texte dürfen ebenfalls nicht weiterverbreitet werden. Wenn eine Person einer anderen einen Brief, eine E-Mail, eine Messengernachricht o. ä. geschickt hat, darf der Empfänger diesen Text nicht öffentlich zitieren, es sei denn, der Autor hat sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt.
4. Video-/Musikinhalte
Auch für Video- & Musikanhänge gilt das Urheberrecht. Wenn der Autor hier nicht über eigene Rechte verfügt, müssen in Deutschland GEMA Gebühren entrichtet werden. beonmedia übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Autor ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
(Aus den Log-Dateien kann jederzeit die IP Adresse und E-Mail für jeden Beitrag als Identifikationsmerkmal bei Verstößen herangezogen werden)
5. Inhalte von Links, Mehrwertdienste
Werden im Profil oder in Beiträgen Links gesetzt, so dürfen diese nicht auf pornografische, diskriminierende, ausländerfeindliche oder Gewalt verherrlichende Websites verweisen. Links auf andere Profile dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Inhabers des zu verlinkenden Profils gesetzt werden. Wir behalten uns vor, Profile, die gegen diesen Punkt verstoßen, zu deaktivieren.
Kostenpflichtige 0900er- oder ähnliche Nummern sind in beonmedia-Portalen nicht erwünscht. Sollte ein Nutzer jedoch anders nicht erreichbar sein, muss er hinter der Nummer die Kosten hierfür eindeutig bekannt geben. Wir behalten uns vor, Profile, die gegen diesen Punkt verstoßen, zu deaktivieren.
6. Inhalte von Profilen
Profile dienen der Selbstdarstellung des Nutzers. Wir behalten uns vor, Profile, die zu politischen Zwecken missbraucht oder offenkundig falsch sind, zu deaktivieren. beonmedia hat insbesondere das Recht, „gefakte“ Profile zu löschen, wenn der Nutzer im Einzelnen von beonmedia angeforderte Nachweise über die Richtigkeit seiner Angaben nicht erbringt.
7. Kettenbriefe und Schneeballsysteme
Die Übermittlung von Kettenbriefen und die Verbreitung von Mitteilungen im Schneeballsystem sind nicht gestattet. Dies wird von vielen Nutzern als störend angesehen. Bestimmte Kettenbriefe und Schneeballsysteme sind zudem illegal. Briefe oder Mitteilungen, durch die eine Ware oder Dienstleistung angeboten wird, die selbst auf der Struktur eines Kettenbriefes beruht, sind ebenfalls ggf. nicht rechtmäßig.
8.
Verstöße gegen die Hausordnung per E-Mail, Messenger
Wenn ein Nutzer per E-Mail gegen diese Hausordnung verstößt, können wir nicht dagegen vorgehen, da der Nutzer außerhalb der beonmedia-Server agiert. Wir bitten in diesem Fall den Empfänger darum, uns einen entsprechenden Verstoß zu melden und den Absender eigentätig aufzufordern, dies zu unterlassen.
Dasselbe gilt für Verstöße per Messenger. Jeder Nutzer kann andere Nutzer im Messenger blockieren.
9.
Konflikte unter den Nutzern
Wenn es zu Konflikten unter zwei oder mehreren Nutzern kommt, sollten die Nutzer diesen Konflikt grundsätzlich ohne Einbindung von beonmedia gemeinsam lösen, Konflikte sollten nicht in die Öffentlichkeit getragen werden, z.B. als Thema eines Artikels oder Diskussionsforenbeitrages.
10. Schaltung von Werbung durch
beonmedia
beonmedia ist jederzeit berechtigt, Werbebanner und Sonderwerbeformen innerhalb der Community einzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn ein Nutzer sich dadurch beeinträchtigt fühlt.
11.
Automatisierte Abfragen
Die automatische Abfrage unserer Server z.B. über Skripte ist nicht gestattet.






